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Vergütung

Die Vergütung unserer Spitex-Dienstleistungen erfolgt gemäss den Vorgaben zur ambulanten Pflegefinanzierung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV).

Die Vergütung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1. Beiträge der Krankenversicherungen
a. Bedarfsabklärung, Beratung und Koordination - CHF 76.90 /Std.
b. Untersuchung und Behandlung - CHF 63.00 /Std.
c. Grundpflege - CHF52.60 /Std.

Bevor wir bei unseren Klientinnen und Klienten mit der Pflegedienstleistung beginnen, führen wir eine Bedarfsabklärung durch. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen.

Die Verrechnung der Pflegeleistungen erfolgt in 5 Minuten-Schritten, wobei pro Einsatz mindestens 10 Minuten berechnet werden.

2. Patientenbeteiligung
Klientinnen und Klienten unserer Pflegedienstleistungen leisten eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von 20% der Kosten pro Tag. Dieser Betrag ist auf höchstens CHF 15.35 pro Tag begrenzt. Bitte beachten Sie, dass einige Kantone niedrigere Höchstbeträge festgelegt haben.

3. Restfinanzierung der öffentlichen Hand

Einen weiteren Beitrag pro Pflegestunde leisten die Kantone oder die Wohnortgemeinden. Die Höhe des Beitrags wird vom jeweiligen Kanton oder der Wohnortgemeinde festgelegt.
 
 

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